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in Sonthofen

Reiserücktrittsversicherung
Sie haben eine Unterkunft gebucht. Jetzt muss die Reservierung leider abgesagt werden!
Geht das so einfach? Wie immer im Leben geht es auch bei der Reservierung von
Unterkünften nicht ohne rechtliche Regelung.
Unterkunftsvermietungen und -reservierungen beruhen auf den Bestimmungen des
befristeten Mietvertrags (BGB) und sind verbindlich.
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt
worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung
des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast
Schadenersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen,
den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Hotelier
ersparten Aufwendungen (siehe unten)
5. a) Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Unterkünfte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergabe der Unterkunft hat der Gast für die Dauer des Vertrages
den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen
Die Richtwerte für die ersparten Aufwendungen liegen, je nach der gebuchten
Unterkunft, bei:
Ersparnis | zu zahlen | |
Ferienwohnung/Appartment | 10 % | 90 % |
Ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande.
Sichern Sie sich gegen unvorhergesehene Ereignisse ab! Gegen die in einem Stornierungsfall entstehenden finanziellen Belastungen oder Vermögensnachteile bietet eine Reiserücktrittsversicherung weitestgehend Schutz. Sie ist auch hier direkt buchbar.